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Wie kann ich an einer Kapitalmaßnahme teilnehmen?
Ab sofort können Sie Ihre Weisungen für Kapitalmaßnahmen auch online mittels der WebFiliale erteilen.
Unterstützt werden zunächst die Geschäftsfälle „Kapitalerhöhung gegen Bar“ und „Barabfindungen“.
Weitere Geschäftsfälle werden in absehbarer Zeit zusätzlich zur Verfügung stehen.
Wo erteile ich online eine Weisung?
Kapitalmaßnahmen, für die Sie eine Weisung erteilen können, sehen Sie in der WebFiliale unter Archiv Menüpunkt Kapitalmaßnahmen.
Wie erteile ich online eine Weisung?
Mittels des Icons unter „Aktionen“ gelangen Sie in das für die gewählte Kapitalmaßnahme spezifische Weisungsfenster. Hier tragen Sie die für die Weisung relevanten Details ein und bestätigen Ihre Eingaben mittels Eingaben übernehmen. Um den Weisungsauftrag abzuschließen und an die Bank zu übermitteln verwenden Sie anschließend eine iTAN.
Achtung: Bitte erfassen Sie die Stückzahl der Bezugsrechte, die Sie ausüben möchten.
Wo kann ich meine online erteilten Weisungen einsehen?
Online erteilte Weisungen werden unter Wertpapierhandel, Orderbuchs angezeigt. Sie erhalten hier die Details zu Ihrer Order und haben darüber hinaus ggf. die Möglichkeit eine bereits erteilte Weisung zurückzunehmen, indem Sie die offene Order löschen (in Abhängigkeit der jeweiligen Kapitalmaßnahme).
Kann ich jede online erteilte Weisung zurücknehmen?
Nein, nur bei bestimmten Kapitalmaßnahmen ist die Rücknahme einer bereits erteilten Weisung möglich. Eine Weisungsrücknahme nehmen Sie bitte mittels Streichung der zugrunde liegende Order über Ihr Orderbuch vor.
Kann ich auch für mittels Depotübertrag oder per Kauf zusätzlich erworbene Bezugsrechte online eine Weisung erteilen?
Ja, das ist auch für zusätzlich erworbene oder erhaltene Bezugsrechte möglich.
Haben Sie das OnlineArchiv als Versandart gewählt und eine E-Mail Adresse hinterlegt, erhalten Sie künftig zusätzlich eine E-Mail, die Sie auf eine Kapitalmaßnahme, zu der Sie eine Weisung erteilen können, hinweist. In der WebFiliale sehen Sie unter „Einstellungen“, die hinterlegte E-Mail Adresse, die Sie dort auch jederzeit aktualisieren können.
Haben Sie den postalischen Versand vereinbart, erhalten Sie die Information mittels Brief.
Unabhängig von der von Ihnen gewählten Versandart, OnlineArchiv oder Postversand, werden Sie auch künftig einen Weisungsbeleg in das OnlineArchiv eingestellt bekommen, um im Bedarfsfall eine Weisung auch schriftlich erteilen zu können. Das in Ihrem Archiv hinterlegte Weisungsformular müssen Sie in diesem Fall bitte ausfüllen und im Original unterschrieben per Post an folgende Adresse senden:
biw AG Österreich
Kundenservice
Kärntner Ring 5-7
1010 Wien
Alternativ können Sie bei zeitkritischen Aufträgen das Formular auch direkt an die biw AG faxen.
Fax-Nr.: +49 (0) 2156 – 4920 – 319
Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Weisung bis spätestens 18:00 Uhr am letzten Weisungstag bei der biw AG eingegangen sein muss, damit diese noch Beachtung finden kann. Des Weiteren bitten wir Sie zu beachten, dass auch zu diesem Zeitpunkt Ihr Cash Konto die entsprechende Deckung aufweisen muss da die Bank das Geld für die Ausführung Ihrer Weisung disponiert. Weisungen die nicht direkt bei der biw AG eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.





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Bitte kontaktieren Sie für Fragen und Anforderungen zu Ihrem Konto und Depot ausschliesslich unseren Kundenservice. Eine Bearbeitung über diesen Kommentarbereich erfolgt grundsätzlich nicht.
Bitte beachten Sie ausserdem, dass Sie hier keine Kommunikationsplattform vorfinden.
Benutzen Sie dazu die Community unter www.waytrading.de.
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