Sicherheit durch Einlagensicherung

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Sicherheit durch Einlagensicherung

Die Sicherheit Ihrer Einlage ist durch Mitgliedschaft der konto- und depotführenden Bank von flatex, der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG Niederlassung Österreich, im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. gewährleistet.

Die Sicherungsgrenze entspricht 30% des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG Niederlassung Österreich. Sofern Ihre gesamten Einlagen bei der biw AG Niederlassung Österreich nicht über dieser Grenze liegen, sind sie vollständig gesichert. Im konkreten Beispiel bedeutet dies, dass bei einer Sicherungsgrenze von 3 Millionen Euro alle Kunden, deren Einlagen drei Millionen Euro nicht übersteigen, vollständig geschützt sind.

Der Einlagensicherungsfonds schützt alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Geschützt werden die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die die biw AG Niederlassung Österreich Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen, werden hingegen nicht gesichert.

Depots werden lediglich von der biw AG Niederlassung Österreich verwaltet, die Wertpapiere bleiben aber im Eigentum des Kunden. Daher ist eine Sicherung nicht erforderlich. Im etwaigen Insolvenzfall können Sie die Herausgabe Ihrer Wertpapiere schriftlich bei biw AG Niederlassung Österreich anfordern oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen.

Die Höhe der Einlagensicherung teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

Nähere Angaben zum Einlagensicherungsfonds erhalten Sie auf der Seite des Bundesverbands deutscher Banken unter www.bdb.de.

Hier können Sie die aktuelle Höhe des Einlagenschutzes pro Kunde erfragen.

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creator schrieb am 08. Mai 2010
was ist "maßgeblich" beim haftenden eigenkapital? je mehr einlagen (=kunden?), desto weniger sicherheit - super konzept, gratuliere!
Flatex Service meint dazu:

Das maßgeblich haftende Eigenkapital wird im letzten veröffentlichten Jahresabschluss der betreffenden Bank festgelegt. Dadurch gibt es einen Unterschied zum "maßgeblich haftenden Eigenkapital" und zum haftenden Eigenkapital, denn das ist aktuell und wird fortlaufend festgelegt. Wir hoffen, Ihre Frage beantwortet haben zu können.


Viele Grüße, flatex Service