Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 2 Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Das BaFG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Wir arbeiten daran, Ihnen ein barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen.
Wir richten uns nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Weiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt.
Beschreibung über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
Zum Hintergrund: Das BaFG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
- Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.
Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BaSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.
Unser Beitrag zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen unsere digitalen Angebote gut nutzen können – unabhängig von möglichen Einschränkungen. Deshalb haben wir unsere Webseite, Handelsplattformen in der App und auf dem Desktop sowie von uns zur Verfügung gestellte Dokumente und Informationen umfassend überarbeitet.
Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen und unsere Dienstleistungen für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen. Damit setzen wir die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) um.
Folgende Verbesserungen werden vorgenommen:
- Farben und Kontraste:
Wir haben Farben und Kontraste auf allen Plattformen angepasst. So sind Texte, Schaltflächen und andere Elemente besser sichtbar – auch für Menschen mit Sehschwäche oder Farbenfehlsichtigkeit. - Zoom-Fähigkeit:
Unsere Inhalte lassen sich durch den Browser-Zoom vergrößern, ohne dass die Darstellung unübersichtlich wird. So können Nutzerinnen und Nutzer selbst entscheiden, in welcher Größe sie Texte und Inhalte sehen möchten. - Tastatursteuerung:
Unsere Webseite und Handelsplattformen werden per Tastatur bedienbar sein. Das ist besonders wichtig für Menschen, die keine Maus nutzen können. - Screenreader-Fähigkeit:
Wir sorgen dafür, dass unsere Inhalte mit Screenreader-Software (Vorlese-Software) gut lesbar sind. Dazu gehören klare Strukturen, alternative Texte für Bilder und richtige Auszeichnungen von Überschriften und Bedienelementen. - Barrierefreie Dokumente (PDF):
Die PDF-Dokumente, die wir online bereitstellen, werden ebenfalls barrierefrei gestaltet. Sie erfüllen die Anforderungen der universellen Barrierefreiheit (Universal Accessibility, UA). Das bedeutet zum Beispiel, dass sie mit Screenreadern lesbar sind, eine klare Struktur besitzen und interaktive Inhalte korrekt ausgezeichnet sind. - Leicht verständliche Sprache:
Dieser Bereich unserer Website sind in leicht verständlicher Sprache formuliert. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Laufende Verbesserungen
Wir arbeiten laufend daran, unsere Angebote weiter zu verbessern. Denn Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess. Wenn Sie Hinweise oder Vorschläge haben, wie wir noch besser werden können, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Umgang der Bank mit Beschwerden
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Es fallen Ihnen Barrieren auf, die Sie an der Benutzung unserer digitalen Lösungen behindern oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-Anforderungen, so bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die Internet-Adresse (URL) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:
Beispiel:
- telefonisch unter +43 720 518 777
- per E-Mail an: beschwerde@flatexdegiro.com
- schriftlich an: flatexDEGIRO Bank AG – Niederlassung Österreich, Beschwerdemanagement, Gadollaplatz 1, 8010 Graz
Weitere Informationen zum Thema Beschwerde finden Sie im Internet unter www.flatex.at/service/beschwerden/.
Produktinformationen
Über die folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu unseren einzelnen Produkten und Dienstleistungen in leicht verständlicher Sprache.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen zu erläutern. Sie sind rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
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Beratungsfreies Geschäft („Execution only“)
1. Erläuterung unserer Dienstleistungen
In diesem Teil erläutern wir Ihnen das beratungsfreie Geschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen, die damit verbunden sind. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert.2. Was ist das beratungsfreie Geschäft?
Beratungsfreies Geschäft heißt: Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihr Vermögen anlegen wollen. Konkret geht es darum, wie Sie Ihr Vermögen in Form von Finanzinstrumenten (siehe 3.) anlegen wollen. Der Name beratungsfreies Geschäft sagt schon: Wenn Sie uns einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten geben, beraten wir Sie vorher nicht. Wir überprüfen aber, ob Sie typische Risiken einschätzen können. Dazu fragen wir nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen. Eventuell denken wir, dass Sie die Risiken eines Auftrags nicht einschätzen können. Dann warnen wir Sie vorher. Sie können aber darauf bestehen, dass wir Ihren Auftrag trotzdem ausführen.3. Was sind Finanzinstrumente?
Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor.
Zu den Finanzinstrumenten gehören:- Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
- Anteile an Investmentfonds
- Derivate
Nichtkomplexe Finanzinstrumente sind oft einfacher zu verstehen. Sie haben eine klare Struktur und verständlichere Risiken. Nichtkomplexe Finanzinstrumente sind zum Beispiel bestimmte Aktien, Anleihen und einfache Investmentfonds. Es gibt gesetzliche Kriterien, nach denen wir bewerten, welche Finanzinstrumente nichtkomplex sind
4. Wie funktioniert das beratungsfreie Geschäft?
Für das beratungsfreie Geschäft mit Finanzinstrumenten benötigen Sie ein Depot und ein Verrechnungskonto. Das Verrechnungskonto heißt bei uns Cash-Konto.
Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto. In Ihrem Depot verwahren wir Ihre Finanzinstrumente. Zu einem Depot gehört auch ein Verrechnungskonto. Über Ihr Verrechnungskonto buchen wir alle eingehenden und ausgehenden Geldbeträge.
Wenn Sie Depot und Verrechnungskonto bei uns eröffnet haben, fragen wir Sie nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit Finanzinstrumenten beziehungsweise in der Nutzung von Dienstleistungen mit Wertpapieren (Wertpapierdienstleistungen). Hierzu füllen Sie zum Beispiel einen Fragebogen aus.
Danach können Sie bei uns Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten aufgeben. Ihre Aufträge können Sie uns auf verschiedenen Wegen übermitteln: online in der WebFiliale (also per Online-Banking) oder per Telefon.
Bei einem beratungsfreien Geschäft bekommen Sie keine Beratung von uns. Wir prüfen auch nicht, ob Sie die typischen Risiken der Finanzinstrumente, die Sie kaufen wollen, einschätzen können. Alle Entscheidungen treffen Sie selbst. Sie müssen also eigenverantwortlich sicherstellen, dass Sie die Funktionsweise und die Risiken der Finanzinstrumente gut verstehen.
Bevor wir Ihren Auftrag annehmen, bekommen Sie von uns gewöhnlich eine Kosteninformation. Sie enthält einen Überblick über die Kosten und Folgekosten, die voraussichtlich mit dem Kauf und Verkauf eines Finanzinstruments verbunden sind. Die Kosteninformation enthält gegebenenfalls auch die Information, dass wir von Dritten eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Finanzinstruments bekommen. Das kann zum Beispiel eine Zahlung von einer Fondsgesellschaft sein. Die Kosteninformation heißt Ex-ante-Kostenausweis.5. Wie werden Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ausgeführt?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ihre Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ausgeführt werden: Im beratungsfreien Geschäft unterscheidet man das Festpreisgeschäft (siehe 5.1) und das Kommissionsgeschäft (siehe (5.2).
5.1 Festpreisgeschäft
Bei einem Festpreisgeschäft schließen Sie mit uns einen Kaufvertrag über ein bestimmtes Finanzinstrument ab. Der Preis ist dabei fest oder bestimmbar. Das heißt: Entweder ist der Preis genau festgelegt (fest) oder er kann nach klaren Kriterien berechnet werden (bestimmbar).
5.2 Kommissionsgeschäft
Bei einem Kommissionsgeschäft treten wir in unserem Namen, aber für Ihre Rechnung (auf Ihre Kosten) gegenüber anderen Marktteilnehmern auf. Das können zum Beispiel Anbieter von Finanzinstrumenten sein. Kommt ein Geschäft mit einem anderen Marktteilnehmer zustande, führt dieser Ihren Auftrag aus.6. Was passiert nach der Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten?
Wenn ein Auftrag von Ihnen ausgeführt wurde, bekommen Sie eine Wertpapier-Abrechnung. In der Wertpapier-Abrechnung finden Sie wesentliche Informationen über die Ausführung Ihres Auftrags. Wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden konnte, informieren wir Sie darüber zeitnah.Bei einem Kauf buchen wir die Finanzinstrumente in Ihr Depot ein. Bei einem Verkauf buchen wir sie aus. Gleichzeitig verbuchen wir eine Belastung oder eine Gutschrift auf Ihrem Verrechnungskonto: Kaufen Sie Finanzinstrumente, belasten wir den Kaufpreis Ihrem Verrechnungskonto. Verkaufen Sie Finanzinstrumente, schreiben wir den Verkaufserlös Ihrem Verrechnungskonto gut (eventuell müssen wir dabei Steuern einbehalten). Kosten, die beim Kauf oder Verkauf entstanden sind, belasten wir Ihrem Verrechnungskonto.
Eventuell entspricht die Währung des Finanzinstruments nicht der Währung Ihres Verrechnungskontos. Dann nehmen wir eine Währungsumrechnung vor. Ein Beispiel: Das Finanzinstrument wird in US-Dollar gehandelt. Ihr Verrechnungskonto wird aber in Euro geführt. Dann rechnen wir den US-Dollar-Betrag in Euro um. So können wir den Betrag auf Ihrem Verrechnungskonto verbuchen oder belasten.
Sie bekommen regelmäßig Informationen darüber, welche Finanzinstrumente wir für Sie in Ihrem Depot verwahren und verwalten.
Zudem bekommen Sie jedes Jahr von uns eine Übersicht über alle Kosten, die Ihnen im vergangenen Jahr tatsächlich beim beratungsfreien Geschäft entstanden sind. Diese Kostenübersicht heißt Ex-post-Kostenausweis.
Wir sorgen dafür, dass Ihnen Erträge aus Ihren Finanzinstrumenten gutgeschrieben werden, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden.
Alle Einzelheiten vereinbaren wir mit Ihnen im Konto- und Depotvertrag.
7. Welche Kosten entstehen Ihnen beim beratungsfreien Geschäft?
Beim beratungsfreien Geschäft mit Finanzinstrumenten fallen verschiedene Kosten an, die Sie beachten sollten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Ausführung Ihrer Aufträge, für die Depotführung oder für eine Währungsumrechnung (siehe 6.). Informationen zu den einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.8. Konto- und Depotvertrag: Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?
Sie schließen den Konto- und Depotvertrag mit uns auf unbestimmte Zeit ab. Sie können den Depotvertrag jederzeit kündigen, ohne dass Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen. Für uns gilt gewöhnlich eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten.9. Konto- und Depotvertrag: Gibt es ein Widerrufsrecht?
Sie können den Depotvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Das gilt aber nur, wenn der Vertrag als Fernabsatz-Geschäft oder als Außer-Haus-Geschäft abgeschlossen wurde, also zum Beispiel über das Internet oder über Telefon. Dann bekommen Sie von uns bestimmte gesetzliche Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und alle gesetzlichen Informationen hierzu bekommen haben. Nur wenn ein Widerrufsrecht besteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.Bitte beachten Sie: Beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten besteht gewöhnlich kein Widerrufsrecht. Es gibt aber Ausnahmen. Nur wenn Ihnen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zusteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.
Diese Information in leichter Sprache gibt es zusätzlich als
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Wir haben diese Erklärung zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.