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Wie werden Gewinne aus Kryptowerten versteuert?

Gemäß § 27b Abs 4 EStG ist eine Kryptowährung „eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.“

Zu den Einkünften aus Kryptowährungen zählen laufende Einkünfte aus Kryptowährungen („Früchte“) sowie unabhängig von der Erfüllung einer Behaltefrist Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kryptowährungen („realisierte Kursgewinne“).

  • Bei flatex können nur Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung von Kryptowährungen gegen EUR vorkommen. 

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten. Bei Tauschvorgängen gilt als Veräußerungspreis für die hingegebene Kryptowährung der gemeine Wert der hingegebenen Kryptowährung im Tauschzeitpunkt (§ 6 Z 14 EStG).

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