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Kann ich einen Bevollmächtigten für mein Konto/ Depot einsetzen und welche Rechte hat dieser?
Selbstverständlich können Sie jede beliebige volljährige Person als Bevollmächtigten für Ihr Konto/ Depot einsetzen. Sie/Er kann insbesondere
- über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge) verfügen
 - eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen
 - Verbindlichkeiten zu Lasten der/des Kontoinhabers eingehen, sofern es sich um Verfügungskredite oder Kontoüberziehungen im Bank üblichen Rahmen handelt
 - Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen, die Auslieferung an sich verlangen sowie Aufträge für andere börsenmäßige Geschäfte erteilen (außerbörslicher Handel)
 - Konto-und Kreditkündigung entgegennehmen
 - Rechnungsabschlüsse, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen.
 
Die Vollmacht berechtigt nicht:
- zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen
 - zur Bestellung und zur Rücknahme von Sicherheiten
 - zur Angabe eines neuen Referenzkontos
 - zur Durchführung von Optionsscheingeschäften. Hierfür ist eine Sondervollmacht für Termingeschäfte notwendig
 - zur Erteilung einer Untervollmacht