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Kann ich eine Vollmacht für mein Depot erteilen und welche Rechte hat die Person dann?
Selbstverständlich können Sie eine volljährige Person als Bevollmächtigten ernennen.
Die Vollmacht umfasst z. B. folgendes:
- Gelder überweisen
- Kredit in Anspruch nehmen
- Wertpapiere sowie Devisen kaufen und verkaufen
- Konto- und Kreditkündigung entgegennehmen
- Rechnungsabschlüsse, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen einsehen und anerkennen
Folgendes ist nicht möglich:
- Kredite abschließen
- Referenzkonto ändern
- Finanztermingeschäfte handeln (z. B. Optionsscheine, Knock-Out-Zertifikate). Hierfür ist die Sondervollmacht für Termingeschäfte erforderlich
- Vollmachten erteilen
Den kompletten Umfang der Vollmacht entnehmen Sie ganz einfach Ihrer WebFiliale unter Service > Zugriffsberechtigte > Bevollmächtigte. Dort können Sie diese auch erteilen.