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Wie erfolgt die Rückforderung von deutscher und schweizerischer Quellensteuer?

Für die Rückforderung sind bestimmte Unterlagen erforderlich.

Deutschland:
Gerne erstellen wir Ihnen im Folgejahr nach der Gutschrift eine Einzelsteuerbescheinigung. Senden Sie uns dazu den Auftrag einfach per Nachricht aus Ihrem eingeloggten Bereich zu. Wichtig ist, dass Sie uns die ISIN/WKN und den Zahlbarkeitstag der Dividende mitteilen.

Mit Hilfe der Bescheinigung können Sie dann die Erstattung über das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland erwirken.

Schweiz:
In der Schweiz ist ein Tax Voucher erforderlich, welcher für jede Ertragszahlung erforderlich ist. Senden Sie uns auch hier dazu den Auftrag einfach per Nachricht aus Ihrem eingeloggten Bereich zu. Wichtig ist, dass Sie uns die ISIN/WKN und den Zahlbarkeitstag der Dividende mitteilen.

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