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Kann ich einen Bevollmächtigten für mein Konto/ Depot einsetzen und welche Rechte hat dieser?
Selbstverständlich können Sie jede beliebige volljährige Person als Bevollmächtigten für Ihr Konto/ Depot einsetzen. Sie/Er kann insbesondere
- über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge) verfügen
- eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen
- Verbindlichkeiten zu Lasten der/des Kontoinhabers eingehen, sofern es sich um Verfügungskredite oder Kontoüberziehungen im Bank üblichen Rahmen handelt
- Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen, die Auslieferung an sich verlangen sowie Aufträge für andere börsenmäßige Geschäfte erteilen (außerbörslicher Handel)
- Konto-und Kreditkündigung entgegennehmen
- Rechnungsabschlüsse, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen.
Die Vollmacht berechtigt nicht:
- zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen
- zur Bestellung und zur Rücknahme von Sicherheiten
- zur Angabe eines neuen Referenzkontos
- zur Durchführung von Optionsscheingeschäften. Hierfür ist eine Sondervollmacht für Termingeschäfte notwendig
- zur Erteilung einer Untervollmacht