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Kann ich einen Bevollmächtigten für mein Konto/ Depot einsetzen und welche Rechte hat dieser?

Selbstverständlich können Sie jede beliebige volljährige Person als Bevollmächtigten für Ihr Konto/ Depot einsetzen. Sie/Er kann insbesondere

  • über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge) verfügen
  • eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen
  • Verbindlichkeiten zu Lasten der/des Kontoinhabers eingehen, sofern es sich um Verfügungskredite oder Kontoüberziehungen im Bank üblichen Rahmen handelt
  • Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen, die Auslieferung an sich verlangen sowie Aufträge für andere börsenmäßige Geschäfte erteilen (außerbörslicher Handel)
  • Konto-und Kreditkündigung entgegennehmen
  • Rechnungsabschlüsse, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen.

Die Vollmacht berechtigt nicht:

  • zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen
  • zur Bestellung und zur Rücknahme von Sicherheiten
  • zur Angabe eines neuen Referenzkontos 
  • zur Durchführung von Optionsscheingeschäften. Hierfür ist eine Sondervollmacht für Termingeschäfte notwendig
  • zur Erteilung einer Untervollmacht
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